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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Silvretta Sportservice GmbH

Bergbahnstrasse 22, 6780 Schruns

(Stand 21.12.2010)

 

Die Silvretta Sportservice GmbH (im Folgenden auch „Sportservice“ oder „Vermieter“) vermietet und veräußert Wintersportgeräte aller Art und erbringt sonstige Tourismus- und Freizeitdienstleistungen (auch „Packages“). Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Leistungen und Verträge mit der Sportservice im Bereich der Nutzungsüberlassung von Wintersportgeräten und damit zusammen hängenden Dienstleistungen:

 

I. Geschäftsbedingungen für Vermietung und Handel

1.        Der Vertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und der Gesellschaft des Konzerns der Silvretta Montafon Bergbahnen AG abgeschlossen, deren Leistungen der Kunde in Anspruch nimmt. Es gilt Punkt 4. der AGB der Silvretta Montafon Bergbahnen AG. Für das Anmieten von Wintersportgeräten gelten die jeweils geltenden Tarife laut Aushang. Der Vermieter kann vom Mieter eine angemessene Sicherstellung (Kaution) verlangen. Diese kann nach Wahl der Sportservice ein gültiges Personaldokument, ein Kreditkartenbeleg oder Bargeld sein. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.

2.        Jeder Mieter haftet für eine ordnungsgemäße Rückgabe der ausgeliehenen Sachen bis zur Höhe des Verkaufswertes der ausgeliehenen Sachen. Die Wintersportgeräte sind ausschließlich auf markierten Pisten zu verwenden. Unmittelbar nach Verlassen der markierten Pisten sind die Wintersportgeräte unverzüglich abzuschnallen. Bei unsachgemäßer Behandlung und teilweiser Beschädigung des Materials ohne Haftungsvereinbarung wird die Reparatur laut jeweils gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.        Sportservice behält sich vor, Reservierungen entgegenzunehmen. Ein Reservierungsauftrag erlangt Gültigkeit mit Leistung der jeweiligen Anzahlung oder mit Erhalt der Buchungsbestätigung. Sportservice hält die Reservierung bis Geschäftsschluss des Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Wird die Reservierung aus welchem Grund auch immer nicht in Anspruch genommen, erstattet Sportservice bis zum Tag vor Reservierungsbeginn die Anzahlung für die Reservierung zurück. Ab dem 1.Tag der Reservierung verfällt die Anzahlung.

4.        Im Mietpreis inbegriffen ist die kostenlose Möglichkeit, auf ein anderes Wintersportgerät (Schuhe, Ski etc) der gleichen Preisklasse umzusteigen. Die Skibindung des Mieters wird sorgfältig auf den Schuh des Mieters eingestellt. Alle Verleihmaterialien werden regelmäßig geprüft und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. Für richtige Handhabung der Ausrüstung ist der Mieter selbst verantwortlich.

5.        Die Sportservice übernimmt die gesetzliche Gewährleistung. Die Haftung nach § 1096 ABGB wird ausgeschlossen. Die  Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen.

6.        Insbesondere bei Regen, Sturm, Gewitter, starkem Schneefall, Lawinengefahr, Schneemangel oder Krankheit erfolgt grundsätzlich keine Erstattung bereits bezahlter Entgelte für den Gebrauch der Wintersportgeräte.

7.        Die Wintersportgeräte sind gegen Bruch und Überbelastung versichert (im Mietpreis inbegriffen).

8.        Im Falle von Verlust oder Diebstahl des Wintersportgeräts wird dem Mieter der jeweilige Neupreis des Wintersportgeräts in Rechnung gestellt und angelastet. Im Fall von Diebstahl oder Verlust des Winterportgeräts muss der Mieter jedenfalls bei der zuständigen Behörde unverzüglich Anzeige erstatten. Bei Vorlage der entsprechenden Bestätigung der Behörde, dass eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet wurde, werden dem Mieter die entsprechenden Selbstbehalte nach der jeweils geltenden Tarifliste anstelle des Neupreises verrechnet. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution dafür zu verwenden und allfällige darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen.

9.        Mindestleihdauer für Wintersportgeräten/-artikel beträgt einen Tag. Die Mietdauer wird einvernehmlich festgelegt. Wird ein Wintersportgerät erst nach 10.00 Uhr zurückgegeben, ist auch für diesen Tag das Mietentgelt zu entrichten. Nach 15.30 Uhr gemietete Wintersportgeräten werden erst ab dem nächstfolgenden Tag berechnet. Die vorzeitige Auflösung des  Mietvertrags ist mittels Rückgabe des Mietobjekts möglich, jedoch ohne Rückvergütung der vereinbarten Mietgebühr.

10.    Der Kunde hat alle Ansprüche (insbesondere Schadenersatz und Gewährleistung) binnen drei Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bei sonstiger Präklusion schriftlich geltend zu machen. 

11.    Im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes autorisiert der Mieter Sportservice, seine persönlichen Daten für statistische Zwecke zu verwenden und ihn über Marktneuheiten auf dem Laufenden zu halten. Dem Mieter steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

12.    Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Sportservice. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag gebenden Streitigkeiten gilt das örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht der Sportservice als vereinbart. Wenn der Mieter ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Mieter in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Mieter im Ausland wohnt.

13.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

14.   Nebenabreden zum Auftrag oder zu diesen AGB, sowie etwaige Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

 

II. Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

15.    Sportservice erbringt Tourismus- und Freizeitdienstleistungen, etwa „Freeride Camps“, „Sicherheits- und Tourenwochenende“ (zB für Skitouren oder „Snowshoes“) sowie sonstige Dienstleistungen (Skiservice, Skidepots) und sonstige „Packages“ nach den jeweiligen Angeboten, die freibleibend sind. Der Umfang der Dienstleistungen und die jeweiligen Preise ergeben sich aus diesem Angebot. Der Sportservice steht jederzeit das Recht zu, von diesen Verträgen, aus welchen Gründen auch immer, zurückzutreten. Die Punkte 1 bis 14 dieser AGB gelten auch für diese Dienstleistungen sinngemäß mit folgenden Abweichungen und Ergänzungen:

16.    Bei den Freizeitdienstleistungen schuldet die Sportservice nur sorgfältiges Bemühen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, weil es sich um freie Dienstverträge handelt.

17.    Für die Sportservice sind Hilfspersonen, etwa selbstständige, staatlich geprüfte Bergführer, tätig, die eine sichere Abwicklung der vertragsgegenständlichen Leistungen gewährleisten.

18.    Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen ist mit Risiken, insbesondere alpinen Risiken wie Lawinengefahr, verbunden. Werden die Sicherheitsregeln und Anweisungen der Bergführer und Mitarbeiter der Sportservice nicht beachtet, besteht die Gefahr von Stürzen und von Verletzungen und können sich die Teilnehmer in Lebensgefahr begeben. Kleider und mitgebrachte Sachen können beschädigt werden.

19.    Die Sportservice haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden; für Sach- und Vermögensschäden haftet Sportservice nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

20.    Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen ist nur für Kunden, die aufgrund ihrer körperlichen Konstitution und verwendeten Ausrüstung dazu in der Lage sind. Bei Zweifeln entscheidet der vor Ort Dienst habende Bergführer oder Mitarbeiter der Sportservice über eine Teilnahme. Entscheidet der Bergführer oder Mitarbeiter, dass der Kunden nicht teilnehmen kann, entfallen sämtliche Ansprüche des Besuchers.

21.    Vor Benützung der Inanspruchnahme der Dienstleistungen muss jeder Kunde an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Den Anweisungen der Sportservice, ihren Bediensteten und den Bergführern ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen diese AGB, gegen Anweisungen oder Sicherheitsanordnungen der Sportservice, den Bergführern und ihren Bediensteten oder gegen diese AGB, kann die Sportservice vom Vertrag ohne Einräumung einer Nachfrist zurücktreten; in diesen Fällen übernimmt die Sportservice keine Haftung für die damit verbundenen Schäden jedweder Art.

22.   Sportservice weist darauf hin, dass die von ihr angebotenen Dienstleistungen „Freizeit-Dienstleistungen“ sind, sodass dem Kunden selbst bei Abschluss des Vertrags im Fernabsatzweg kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zusteht.