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Routenwahl und Sperrgebiete

Lawinengefahr und Gelände

Hangneigung
Je steiler ein Hang ist, desto grösser sind die abwärts gerichteten Kräfte. Dies führt an Schichtgrenzen zu grösseren Scherspannungen. Ab 30° Hangneigung können sich Schneebrettlawinen lösen. Häufig liegen die Hangneigungen des Anrissbereichs von Schneebrettlawinen bei rund 35° oder mehr. Mit der Umgehung der steilsten Hangbereiche kann das Lawinenrisiko auf einfache Art reduziert werden.

Exposition
Zwischen Nordhängen, die häufig im Schatten sind, und Südhängen mit viel Sonne gibt es grosse Unterschiede im Schneedeckenaufbau. Sonnenhänge erhalten viel Sonnen¬einstrahlung. Dies führt zu grossen Temperaturschwankungen und bewirkt dadurch häufig günstigere Lawinenverhältnisse als in Nordhängen. Nordhänge erhalten im Hochwinter keine Sonne. Die Temperaturen sind oft über Wochen sehr tief. Dadurch können sich Schwachschichten an der Schneeoberfläche oder in der Schneedecke bilden.
Nordhänge sind häufig heikler als Sonnenhänge. Es kann aber auch umgekehrt sein, z.B. unmittelbar nach Neuschnee.

Geländeform
Die Form des Geländes spielt neben der Hangneigung und der Exposition eine wichtige Rolle für die Lawinenbildung. Lawinen brechen häufig in Mulden oder in felsdurchsetztem Gelände an.

Typische lawinenbildende Geländeformen

Mulden und Rinnen Nach Windperioden liegt v.a. in Mulden oft gefährlicher, frischer Triebschnee. Fluchtmöglichkeiten für Wintersportler sind in Mulden und Rinnen denkbar schlecht.
Kammlagen Die meisten Unfälle ereignen sich in steilen, schattigen Kammlagen. Diese sind häufig felsdurchsetzt und stark durch den Wind beeinflusst.
Felsdurchsetztes Gelände Viele Lawinen brechen in felsdurchsetztem Gelände los. Felsdurchsetztes Gelände bewirkt Folgendes:
Um die Felsblöcke herum entstehen Spannungskonzentrationen.
Schwachschichten sind häufig um Felsblöcke besonders ausgeprägt (Hohlräume).
Felsblöcke perforieren die Schneedecke, das heisst, dort wo ein Felsblock ist, haben wir ein „Loch“ in der Schneedecke
Übergang von flach zu steil Unterhalb von Terrassen können sich ebenfalls Triebschneeansammlungen bilden. Vor allem der Übergang von flach zu steil ist besonders kritisch, da Schwachschichten dort näher an der Schneeoberfläche liegen und dadurch leichter auslösbar sind

 

Das Abfahren mit Skiern und Snowboards im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen (das sind Lifte und Seilbahnen) nur auf präparierten Pisten oder markierten Routen gestattet. Dies dient zum Schutz von Wald und Wild. Übertretungen können zur Anzeige gebracht werden, was zum Entzug der Liftkarte oder zur Verhängung von Geldstrafen führen kann.
Für Wiederbewaldungs- und Jungwuchsflächen gilt ein Betretungsverbot zum Schutz der Jungpflanzen. Aufforstungen werden auch speziell in Hinblick auf den Lawinenschutz für den Siedlungsraum im Tal durchgeführt – in Kombination mit Lawinenverbauungen!
Jagdliche Sperrgebiete dienen zum Schutz des Wildes im Bereich von Fütterung und Einstandsgebieten. So gilt z. B. bei einer Winterfütterung im Umkreis von 300 m ein Betretungsverbot – ausgenommen ist die Benützung von Straßen, Wanderwegen, Schiabfahrten und Loipen, die für die allgemeine Benützung bestimmt sind.
Im Natura 2000 Gebiet Verwall ist das Variantenfahren mit Wintersportgeräten im freien Gelände verboten. Skitouren mit Aufstieg sind erlaubt. Das Gebiet Verwall wurde auf Grund von zahlreichen Nachweisen seltener alpiner Vogelarten als NATURA 2000 Gebiet ausgewiesen. Der Vorarlberger Verwall ist eine imposante Gebirgsgruppe und der größte zusammenhängende Naturraum Vorarlbergs. Die Bedeutung dieser weitgehend intakten Hochgebirgslandschaft für die Tierwelt ist enorm, besonders wichtig ist sie als Lebens- und Rückzugsraum für viele Vögel.


Karte der Sperrgebiete:
(hochauflösende JPG-Dateien)

Nova Hochjoch