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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Juli 2010)
für Beförderungsverträge
der Silvretta Montafon Bergbahnen AG (SiMo),
der Montafoner Hochjochbahnen GmbH (HJB),
Muttersberg Seilbahn GmbH & Co KG (MB), 
Silvretta Montafon Gastronomie GmbH (SiMo Gastro) und Silvretta Montafon Sporthotel GmbH & Co KG (Sporthotel)
(nachfolgend jeweils auch „Vertragspartner“ oder „SiMo-Gruppe“
genannt)

1. Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteil sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dem Kunden im Internet (www.silvretta-montafon.at) zugänglich sind und auch bei den verschiedenen Kassenschaltern/Bahnzugängen ausgehängt sind. Überdies Vertragsbestandteil sind die allgemeinen Tarifbestimmungen, Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang an den einzelnen Bergbahnzugängen. Darüber hinaus sind die FIS-Regeln Vertragsbestandteil. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Rahmen des Beförderungsvertrages, insbesondere im Skigebiet rücksichtsvoll und den FIS-Regeln entsprechend zu verhalten und die körperliche Sicherheit anderer Personen nicht zu gefährden; dies insbesondere auch gegenüber anderen Kunden der SiMo-Gruppe.

2. Vertragsschluss, Stellvertreter der Montafoner Bergbahnen

Die SiMo, MB und die HJB sind jeweils Mitglied der „Montafoner Bergbahnen“ (Bergbahngesellschaften im Montafon: zB Schafbergbahnen Gargellen, Skigebiet Golm, Skigebiet Kristberg etc). Diese „Montafoner Bergbahnen“ betreiben ihre jeweiligen Seilbahnen und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Bei Erwerb eines Fahrausweises, der auch zur Nutzung der Skigebiete anderer „Montafoner Bergbahnen“ berechtigt (zB Saisonkarten, Mehrtageskarten), kommt ein Rahmenvertrag zustande und die SiMo-Gruppe handelt als Vertreter im Namen dieser anderen „Montafoner Bergbahnen“. Der konkrete Beförderungsvertrag (Einzelvertrag) kommt durch das Benützen der Skikarte bei den jeweiligen Zutrittsystemen aber jeweils nur mit jener Seilbahn- oder Liftgesellschaft zu Stande, deren Anlagen sowie Skipisten und Skirouten der Kunde gerade benützt.

Beim Erwerb von Fahrausweisen, die ausschließlich zur Nutzung der Anlagen einer Seilbahn- und Liftgesellschaft berechtigen (zB Tageskarten), kommt der Beförderungsvertrag am Kassenschalter zustande. Beim Kauf von Fahrausweisen, die ausschließlich zur
Nutzung der Anlagen der SiMo, MB oder der HJB berechtigen (zB Tageskarten), kommt der Vertrag ausschließlich mit SiMo, MB oder HJB zustande.

Werden Fahrausweise bei Dritten erworben (als Dritte gelten externe Verkaufsstellen wie zB die verschiedenen Bergbahngesellschaften, Montafon Tourismus und sonstige Verkaufsstellen wie insbesondere Stand Montafon, Sportgeschäfte, Hotels, Tourismusbüros etc) handeln diese als Vertreter zum Abschluss des Rahmenvertrags für die „Montafoner Bergbahnen“ (zB bei Saisonkarten und Mehrtageskarten) oder als Vertreter der jeweiligen Bergbahngesellschaft zum Abschluss des Beförderungsvertrags (zB Tageskarten, Einzelverträge).

3. Haftung

Die allfällige Haftung aus dem Beförderungsvertrag (Einzelvertrag) gegenüber den Kunden, oder auf Grund anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus oder beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- und Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Seilbahn- oder Liftgesellschaften der „Montafoner Bergbahnen“ besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung aus dem Rahmenvertrag. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden der Unternehmen der SiMo-Gruppe, die leicht fahrlässig verschuldet werden, wird einvernehmlich ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Einstandspflicht des Vertragspartners bei leicht fahrlässigen Verschmutzungen der Bekleidung der Kunden durch Liftanlagen.

4. Haftung beim Erwerb von Dienstleistungen verschiedener Unternehmer („Packages“)

Erwirbt der Kunde Dienstleistungen von verschiedenen Unternehmen und weiterer Gesellschaften der SiMo-Gruppe (zB Silvretta Montafon Gastronomie GmbH, Silvretta Sportservice GmbH, Silvretta Skischule GmbH) zu einem Gesamtpreis („Packages“), gilt im Hinblick auf den Vertragsschluss Punkt 2. und im Hinblick auf die Haftung 3. dieser AGB sinngemäß: Beim Erwerb solcher Dienstleistungen von verschiedenen Gesellschaften wird mit der SiMo ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen von verschiedenen Unternehmen und Gesellschaften der SiMo-Gruppe berechtigt. Der konkrete Vertrag (Werkvertrag, freier Dienstvertrag etc) über die jeweilig in Anspruch genommene Leistung (Einzelvertrag) kommt dann mit der jeweiligen Gesellschaft zu Stande, welche die Leistung erbringt (Verpflegung mit der Silvretta Montafon Gastronomie GmbH; Beförderungsleistung mit dem jeweiligen Beförderungsunternehmen; zB SiMo, Mietvertrag über Skigegenstände mit der Silvretta Sportservice GmbH, freier Dienstvertrag mit der Silvretta Skischule GmbH, Beherbergungsvertrag mit dem Sporthotel etc). Aus dem Rahmenvertrag besteht keine Haftung. Die Haftung aus dem jeweiligen Einzelvertrag gegenüber dem Kunden, oder auf Grund anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, trifft daher ausschließlich den jeweiligen Vertragspartner aus dem Einzelvertrag. Eine Haftung der übrigen Gesellschaften der SiMo-Gruppe oder der genannten Gesellschaften besteht daher nicht. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die leicht fahrlässig verschuldet werden, wird einvernehmlich ausgeschlossen.

5. Betriebsschluss, Vertragsende

Der Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen Seilbahn- und Skiliftunternehmen dauert nur bis zum Betriebsschluss. Nach Betriebsschluss sind Pistengeräte mit Seilwinden im Einsatz. Nach Betriebsschluss fährt der Kunde auf eigene Gefahr. Die Haftung für Unfälle nach Betriebsschluss wird ausgeschlossen.

6. Vertragsverletzungen des Kunden

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es seine vertragliche Pflicht ist, die FIS-Regeln einzuhalten und sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kunden und den Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners zu verhalten, insbesondere die körperliche Sicherheit anderer Personen nicht zu gefährden. Es ist auch vertragliche Pflicht des Kunden, den Anordnungen der Seilbahn- und Liftbediensteten (Erfüllungsgehilfen) der SiMo, MB oder der HJB Folge zu leisten. Wird ein Verstoß des Kunden gegen diese vertraglichen Verpflichtungen vom Vertragspartner oder seiner Erfüllungsgehilfen festgestellt, kann der Kunde entschädigungslos aus dem Skigebiet verwiesen werden. Der Kunde ist nicht mehr berechtigt, das Skigebiet in den folgenden 24 Stunden zu benutzen. Mitarbeiter der Vertragspartner sind zur Durchsetzung dieses Benützungsverbotes berechtigt, die Fahrausweise und die verwendeten Sportgeräte abzunehmen (§ 14 Vlbg Sportgesetz). Der Vertragspartner ist überdies berechtigt, eine Konventionalstrafe pro Vorfall in Höhe von € 200,-- zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadeneratzanspruchs bleibt davon unberührt.

7. Pistenrettungskarte

Im Falle eines Skiunfalls sind die Bergung und der Abtransport bis zu einer Talstation der Vertragspartner durch die Pistenrettung kostenlos, wenn der Kunde eine Pistenrettungskarte erworben hat (Tarif laut Preisliste). Ohne Pistenrettungskarte sind die Bergung und der Abtransport kostenpflichtig und es wird dem Kunden der Pauschalbetrag laut jeweiligem Aushang bei den Kassenschaltern, mindestens jedoch € 110,-, verrechnet. Davon unberührt bleiben allfällige Ersatzpflichten für Bergekosten Dritter (zB Hubschrauberbergung, Bergrettungen etc).

8. Rückerstattungen von Skipässen, Betriebseinstellung

Bei schweren Verletzungen (gilt nicht für Begleitpersonen), welche die Ausübung des Skisports erheblich beeinträchtigen, wird der Skipass Montafon aliquot rückerstattet. Als maßgeblicher Rückgabetag für den Erstattungsanspruch gilt der Tag, an dem der Skipass Montafon zurückgegeben wird, wenn dies vor 10:00 Uhr erfolgt; ansonsten gilt der nächstfolgende Tag als Rückgabetag. Notwendig ist ein ärztliches Attest eines Arztes mit Sitz im Montafon, welches auch nachgereicht werden kann. Für Tageskarten und Zwei-Tageskarten besteht keine Rückerstattung. Es wird eine Bearbeitungsgebühr laut Preisliste eingehoben.

Sollte der Betrieb der Bergbahnen und Skilifte wegen Schnee- und Witterungsverhältnisse teilweise oder ganz eingestellt werden, kann vom Kunden keine Rückerstattung des geleisteten Preises erlangt werden. Diese Betriebseinstellungen sowie allfällige Betriebsstörungen, aus welchem Grund auch immer, berechtigen nicht zu Rückerstattungen. Verlorene Karten werden nicht ersetzt.

9. Kein Rücktrittsrecht

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die mit SiMo, MB oder HJB abgeschlossenen Verträge solche über „Freizeit-Dienstleistungen“ im Sinne des § 5c Abs 4 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind. Daher hat der Kunde nach § 5f Z 7 KSchG kein Rücktrittsrecht, wenn er Verträge im Fernabsatzweg (E-Mail, Internet, Telefax, Telefon etc) abschließt. Bei allen anderen Geschäften ist ein Rücktritt oder Umtausch ab Abschluss des Vertrages ausgeschlossen.

10. Datenverarbeitung

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Buchung eingegebenen, persönlichen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges an die Datenbank der SiMo, MB oder HJB oder der Montafoner Bergbahnen (zB für Saisonkarte) weitergeleitet und von diesem System gespeichert, verarbeitet und weiterverwendet werden dürfen. Der Kunde stimmt zu, dass der Vertragspartner diese Angaben und Daten zu Werbezwecken (Zusendung von Katalogen, Angeboten und Informationsmaterial) übermitteln und verarbeiten darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per Brief oder E-Mail an die Silvretta Montafon Bergbahnen AG widerrufen werden.

11. Allgemeine Geschäftsbedingungen Alpinsport Center, Skischule und Sporthotel

Für den Geschäftsbereich „Alpinsport Center“ gelten die AGB der Silvretta Sportservice GmbH; für den Geschäftsbereich Skischule gelten die AGB der Silvretta Skischule GmbH. Für das Sporthotel gelten die Allgemeinen Hotelvertragsbedingungen (AGBH 2006).

12. Sonstige Bestimmungen

Teilweise ist es für den Erwerb von Berechtigungen erforderlich, dass Fotos digital erstellt und gespeichert werden. Der Kunde erteilt hierzu seine Zustimmung.

Für alle Sondertarife besteht Ausweispflicht. Alle Berechtigungen sind nicht übertragbar.

Eigene Einrichtungen (zB Halfpipe etc) können teilweise eingeschränkt sein.

In dem von den Lift- und Seilbahnanlagen der Silvretta Montafon Bergbahnen AG erschlossenen Gebiet „Silvretta Montafon“, insbesondere im Gebiet „Versettla“, stehen keine Start- und Landeflächen für Paragleiter zur Verfügung. Paragleiterflüge erfolgen daher auf eigene Gefahr. Paragleiter-Flieger sind verpflichtet, sich zumindest 200 m von den Seilbahnanlagen der Silvretta Montafon Bergbahnen AG entfernt zu halten.

Kartenkontrollen werden durchgeführt. Die missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zu entschädigungslosen Entzug. Wer bei einer Kartenkontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat eine Konventionalstrafe im Ausmaß des dreifachen Tageskartenpreises zu entrichten.

Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlich zuständig ist das für am Sitz der SiMo, MB oder HJB sachlich zuständige Gericht.