Montafon Totale Trail

Allgemeine Geschäfts- und Benützungsbedingungen der Silvretta Montafon Holding GmbH („SM“) für das Laufevent Montafon Totale Trail 2021 am 04.09.2021, im Folgenden kurz „Montafon Totale Trail 2021“

  1. Vertragsschluss: Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäfts- und Benützungsbedingungen (AGB) vor dem Start des „Montafon Totale Trail 2021“ durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. durch Bestätigung der AGB im Rahmen der Onlineanmeldung, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und verstanden hat und mit diesen einverstanden ist. Bei Minderjährigen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen die gesetzlichen Vertreter, Erziehungsberechtigten oder die erwachsenen Begleiter die AGB durchlesen und mit den Minderjährigen durchbesprechen und diesen vermitteln, bevor diese beim „Montafon Totale Trail 2021“ teilnehmen dürfen. Der Erziehungsberechtigte oder der erwachsene Begleiter bestätigt mit seiner Unterschrift durch Bestätigung der AGB im Rahmen der Onlineanmeldung, die AGB durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Besuchern vermittelt zu haben; er bestätigt auch, dass er als Vertreter des minderjährigen Kindes handeln und diese AGB für den Minderjährigen unterzeichnen kann.
  2. Risikohinweis: Die Laufstrecken des „Montafon Totale Trail 2021“ wurden von der Rennleitung und von der Silvretta Montafon Holding GmbH sorgfältig ausgewählt und sind nur für Personen geeignet, die für den Wettbewerb ausreichend trainiert haben, körperlich gesund (insbesondere Herz-Kreislauf-System) sind und mit den Risiken der hochalpinen Landschaft (zB sinkende Temperaturen, Niederschläge wie starker Regen, Hagel, Schneefall, Eis, Sturm und Nebel, etc., Absturzgefahr) vertraut und entsprechend ausgerüstet sind. Die Teilnahme an dem „Montafon Totale Trail 2021“ ist mit typischen Hochalpin-Risiken verbunden. Werden die Sicherheitsregeln und Anweisungen sowie diese Hinweise nicht beachtet, besteht die Gefahr von Stürzen, Verletzungen oder von Todesfällen. Kleider und mitgebrachte Sachen können verschmutzt oder beschädigt werden.

    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Allerdings haben die Teilnehmer trotz des Wettbewerbscharakters immer darauf zu achten, dass sie den Lauf auf Sicht bzw. mit angemessener Geschwindigkeit bestreiten; riskantes Laufen ist zu unterlassen und bei Gefahr hat der Wettbewerbscharakter zwingend in den Hintergrund zu treten.
  3. Haftungsausschluss: Der Teilnehmer ist sich der Risiken des Laufens im Gebirge bewusst und handelt daher auf eigene Gefahr. Die SM haftet als Veranstalterin des „Montafon Totale Trail 2021“ nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden; für Sach- und Vermögensschäden haftet SM nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Körperliche Eignung/Ausrüstung: Der „Montafon Totale Trail 2021“ ist nur für Teilnehmer geeignet, die aufgrund ihrer körperlichen Konstitution und verwendeten Ausrüstung in der Lage sind, den „Montafon Totale Trail 2021“ zu absolvieren.

    Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift bzw. durch Bestätigung der AGB im Rahmen der Onlineanmeldung, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und ihm durch einen Arzt die Teilnahmemöglichkeit aus gesundheitlichen Gründen an diesem Wettbewerb bestätigt wurde und er mit den Risiken der hochalpinen Landschaft vertraut ist.

    Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift bzw. durch Bestätigung der AGB im Rahmen der Onlineanmeldung, weiters, dass seine Ausrüstung für den „Montafon Totale Trail 2021“ als Hochalpin-Laufevent angemessen ist. Er verfügt als Pflichtausrüstung über Berg- oder Trailrunning-Schuhe, Handy, Trinkbecher, im Falle der Teilnahme an der Strecke „Montafon Totale Ultra“ zusätzlich über einen Wasserbehälter mit 1 l Volumen, Regenjacke/warme Kleidung, Mütze und Handschuhe und Rettungsdecke (wird auch für die anderen Distanzen ausdrücklich empfohlen).

    Bei Zweifeln über die körperliche Eignung/Ausrüstung behält sich SM vor, vor Ort die Teilnahme am „Montafon Totale Trail 2021“ zu verweigern.
  5. Sicherheitsunterweisung: Vor dem Start am „Montafon Totale Trail 2021“ muss jeder Teilnehmer an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen.
  6. Folgepflicht: Den Anweisungen der Rennleitung, der SM, ihren Bediensteten und den Bergführern ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsanordnungen der Veranstalterin, den Bergführern und ihren Bediensteten oder gegen diese AGB können die betreffenden Teilnehmer vom „Montafon Totale Trail 2021“ ausgeschlossen werden; in diesen Fällen übernimmt die SM als Betreiberin keine Haftung für die damit verbundenen Schäden jedweder Art. Auch eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist ausgeschlossen.
  7. Gefährliche Gegenstände: Es dürfen bei der Teilnahme am „Montafon Totale Trail 2021“ keine Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Regenschirme, Handtaschen, spitze, scharfkantige oder zerbrechliche Gegenstände etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Läufer selbst oder für andere Personen darstellen.
  8. Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt entweder online bei der Anmeldung oder bei Nachmeldungen im Rennbüro in bar.
  9. Fotos: Dem Veranstalter ist es gestattet, Fotos von Teilnehmern zu veröffentlichen. Der Teilnehmer erklärt dazu sein Einverständnis.
  10. Krankheit: Die Teilnahme am „Montafon Totale Trail 2021“ bei Krankheit, bei sonstigen psychischen oder physischen Beeinträchtigungen sowie unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, ist nicht erlaubt.
  11. Einstellung der Dienstleistungen: Die Veranstalterin des „Montafon Totale Trail 2021“ behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese AGB halten, vom Laufevent auszuschließen, weiters den Betrieb oder einzelne Leistungen aus sicherheitstechnischen Gründen oder Witterungsgründen (z.B. Sturm, Gewitter, Schnee, Eis, etc.) für die Dauer der Witterung oder bis zur Beseitigung der Gefahrenlage einzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich bei zweifelhafter Witterung telefonisch oder per Internet über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Eine Haftung für witterungsbedingten und kurzfristig geänderten Start und Streckenverlauf des „Montafon Totale Trail 2021“ ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Startgeldes.
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Ausschließlich zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten ist das für Schruns sachlich zuständige Gericht.

 

(Stand Mai 2021)