Update COVID-19-Schutzmaßnahmen

Hier, im Newsbereich, informieren wir dich laufend über den aktuellen Stand zum Thema Coronavirus.
Donnerstag, 30. September 2021 um 16:09 Uhr

Lieber Fahrgast,

wir machen Sie darauf aufmerksam, dass in Umsetzung der von der Bundesregierung erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen das Beförderungsticket ab Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung nur im Zusammenhang mit einem vom Fahrgast zu erbringenden gültigen  Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr entsprechend der jeweiligen Verordnung (geimpft, genesen oder getestet) zur Benutzung der Seilbahnanlage berechtigt.

Für den Fall, dass die Laufzeit des Beförderungstickets (Jahreskarte, Saisonkarte, Wochenkarte, etc..) über die Geltungsdauer dieses Nachweises hinausgeht, liegt es ausschließlich in der Verantwortung des Fahrgastes, diesen Nachweis rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern und zur Kontrolle vorzulegen.

Im Falle des Erwerbs für Dritte darf diese Karte nur an Personen weitergegeben werden, die zum Zeitpunkt der Verwendung über den erforderlichen gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügen.

Sollte ein Fahrgast behördlich vorgeschriebene COVID-19-Schutzmaßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, die Beförderung abzulehnen. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung kann in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden.

 

Beim Kauf von Tickets bestätigen Sie den obenstehenden Hinweis auf die COVID-19-Bestimmungen betreffend den Seilbahn- und Skibetrieb für 2021/22 zur Kenntnis genommen zu haben, dass Ihnen bewusst ist, dass Sie verpflichtet sind, für die Nutzung der erworbenen Saison- bzw. Jahreskarte die jeweils gültigen gesetzlichen/behördlichen Vorgaben einzuhalten und, dass die Nutzung allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte. Ebenso, dass Sie im Falle des Erwerbs der Karte für Dritte kontrollieren werden, ob die betreffende Person zum Zeitpunkt der Verwendung über den erforderlichen gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügt.

 

Beim Kauf an der Kassa: Keine Lust auf's lange warten?

Um dir Zeit zu sparen, kannst du das Formular bereit zuhause ausdrucken und ausgefüllt und unterzeichnet mitbringen.

Hier ist der Download!